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Es ist absurd – waren Pflegekräfte und medizinisches Personal vor knapp einem Jahr in der Öffentlichkeit noch Helden, wird nun mit aller Kraft versucht, diese tapferen Menschen, die bewusst ungeimpft sind, zu vergraulen und sogar in die Berufsunfähigkeit zu treiben.

Das ist die große Chance für kluge Arbeitgeber, diese äußerst kompetenten und umsichtigen und vor allen Dingen nachdenkenden Menschen in ihre Organisation einzubinden und damit von der Kurzsichtigkeit und der Angst der anderen Arbeitgeber zu profitieren, die ihre besten Mitarbeiter quasi „vom Hof jagen“.

Kluge Ärzte, Kliniken und Pflegeeinrichtungen haben das längst verstanden und protestieren dagegen. Jetzt ist die perfekte Gelegenheit, von einem verängstigten Arbeitgeber zu einem innovativen und klugen Arbeitgeber zu wechseln, der die Zeichen der Zeit verstanden hat.
Helden-Transfer gibt es, um allen Menschen im Pflege- und Gesundheitsbereich eine freiwillige und aufgeklärte Entscheidung zu ermöglichen, ob sie eine Impfung gegen COVID-19 erhalten möchten oder eben nicht und ihnen den arbeitsrechtlichen Druck zu nehmen.

Die vermeintliche Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitsbereich ist tatsächlich gar keine. Studiert man den Gesetzestext aufmerksam, dann sieht man, dass es nur eine „Nebelkerze“ ist, die zwar faktisch eher in Richtung Nötigung geht, aber ganz konkret, per Gesetz, keine Impfpflicht darstellt. 

Vom Bundestag beschlossen wurde lediglich eine „Vorlagepflicht“ eines Immunitätsnachweises oder eines Impfunfähigkeitsnachweises beim Arbeitgeber. Das scheint das Gleiche zu sein, ist es aber rechtlich nicht. Der Staat verpflichtet nicht zur Impfung selbst, sondern nur zur Vorlage eines Impfnachweises oder eines Nachweises, dass eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Zudem ist das Ganze begrenzt auf zunächst 9 ½ Monate, was wiederum arbeitsrechtlich sehr viele Spielräume lässt.

Weist sich ein Mitarbeiter nicht damit aus, dann ist die Einrichtung lediglich dazu angehalten, das Gesundheitsamt darüber zu informieren. Die Arbeitgeber werden bei Nichtvorlage nicht verpflichtet, ihren säumigen Arbeitnehmer zu kündigen oder sie freizustellen. Wird nichts gemeldet, passiert fast gar nichts. Denn im Gesetz ist bisher für solche Fälle nur eine minimale Strafe bzw. ein Bußgeld für die Einrichtung vorgesehen – sonst nichts. Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, dürfen selbstverständlich auch weiterhin eingestellt werden.

Eine vorläufige Impfunfähigkeitsbescheinigung ist in wenigen Minuten über www.liberation-express.de erhältlich – in 11 Sprachen.